Und täglich grüßt das Coldplay-Tier
17 08 2009Ich habe vorhin per E-Mail den Fotovertrag für das Coldplay-Konzert am 25.08. in Hannover bekommmen, zu dem an sich schon alles gesagt ist. Wir werden mal wieder definitiv nicht hingehen, und ich hoffe, dass sich jemand findet, der da einen Boykott organisiert.
Aus dem Vertrag:
You hereby transfer and assign to us with full title guarantee the entire copyright and all extensions and renewals throughout the world (including by way of present assignment of future rights) and all rights of a similar nature in the Photographs.
We shall be entitled to assign transfer sub-license mortgage charge or otherwise dispose of our rights hereunder to any person or entity without reference to you.
Ergänzt um den Hinweis des Veranstalters:
ACHTUNG: Es reicht NICHT, den Vertrag ausgefüllt zur Show mitzubringen, da er einige Tage vor der Veranstaltung nochmals zur Tourleitung geschickt werden muss.
Mal gucken, wie die (Bild-) Berichterstattung so aussehen wird.
Update: Gerade gesehen, Sebastian hat auch drüber geschrieben.
Update 2: Peter hat auch was geschrieben und haut zu Recht auf den DJV ein.



















Jetzt mal in Ruhe überlegt: was passiert, wenn Du den Vertrag tatsächlich unterschreibst ? Der ist doch gar nicht gültig. In Deutschland (und in old Europe) ist die Übertragung des Urheberrechts nicht möglich, nur des Nutzungsrechts. Wenn also die Übertragung des Urheberrechts verboten ist, kannst Du Verträge unterschreiben wie Du willst. Oder liege ich da kommplett falsch ? Gibt es mitlesende Anwälte ?
das zu klären wäre mal applaus wert – genauso wie das ist mit verträgen die zwingend unterschrieben werden müssen in einer sprache, der ich vielleicht gar nicht mächtig bin.
Ich hatte da ja mal lose mit nem anwalt kontakt, und tendentiell (wohlgemerkt tendentiell) sind die verträge eher gültig:
http://www.themaastrix.net/?p=531
Allerdings (…) ist es so, dass Künstler und deren Management aufgrund des Rechts am eigenen Bild und des Hausrechts des Veranstalters (nach deutschem Recht) grundsätzlich frei festlegen dürfen, ob und zu welchen Konditionen sie Fotografen zulassen. Dadurch werden solche Knebel-Verträge möglich und Verträge sind grundsätzlich einzuhalten, wenn man sie denn einmal unterschrieben hat. Das gilt grundsätzlich auch für eine Rechtswahlklausel.
viel Erfolg bei einem Boykott – Hannover ist ja leider nicht so ganz unser Gebiet, sonst waeren wir definitiv mit dabei, und HH liegt ja derzeit bei denen nicht (mehr) im Plan…
c-v
Ich verstehe Dich ja…aber die sind live trotzdem einfach der Knaller.
[...] Danke an Peter Wafzig und Marco [...]
Ich bin mal gespannt was sich die Oasis Brüder bei “Rock am See” einfallen lassen werden um die Fotografen zu vertreiben. ;)
Da geht das spielchen bestimmt weiter….
Alex:
Oasis waren auf ihrer Frühjahrstour sehr human. Im Vertrag stand sinngemäß drin, dass man die Fotos nur im angegebenen Medium verwenden darf und für alle weiteren Medien eine Genehmigung benötigt (also Standardvertrag). Death Cab For Cutie waren vertragstechnisch schlimmer.
Ich verstehe Dich ja…aber die sind live trotzdem einfach der Knaller.