Silbereisen, die Zwote

23 04 2009

Nachfolgende Mail ging gestern an das Management:

wir Hamburger Musik-, Event und Konzertfotografen haben uns besprochen und darauf geeinigt, dass wir unter diesen Fotobedingungen (s.u.) nicht zum Überraschungsfest der Volksmusik am 01.05. in der Hamburger Color Line Arena kommen werden.

Der Hintergrund ist, dass keiner von uns sozusagen fest für ein Medium arbeitet, sondern wir alle mehr oder weniger verschiedene Auftraggeber und Vermarktungswege haben. Teilweise arbeiten wir auch mit/für renommierte Agenturen (Starpress, dpa/Picture Alliance, Ullstein, rtn, Face To Face, Public Address etc.) zusammen.
Von einem einzelnen Auftrag/Abdruck eines Events lässt sich auch kaum der Lebensunterhalt eines selbstständigen Fotografen bestreiten. Es gibt durchaus Medien, die auch später noch über den Konzertabend berichten möchten und dieses bedingt, das Fotomaterial zu SPEICHERN, zu ARCHIVIEREN und auch an verschiedenen Stellen ANBIETEN zu dürfen. Teilweise speichern auch die Verlage die Bilder zur späteren Verwendung.

Im letzten Jahr war auch eine Freigabe der reinen Künstlerfotos zur weiteren redaktionellen Verwendung im Nachgang nicht möglich. Offenbar gab es 2008 nur eine

Agentur, die eine Art Exklusiv-Recht hatte und somit die bundesweite Presse bedienen konnte! Wir gehen davon aus, dass dies 2009 ähnlich gehandhabt wird und sehen uns dadurch in unserer Arbeit eingeschränkt und im Zuge des Wettbewerbs benachteiligt.

Es wäre schön, wenn sich der Passus

„Fotoaufnahmen sind nur in Verbindung mit direkter
| Berichterstattung gestattet.
Fotoagenturen die die Bilder archivieren bzw. zum Verkauf
| anbieten sind nicht erlaubt. ( Internet ect. )“

eventuell noch diskutieren und evtl. neu/genauer definieren ließe!?

(Die weiteren Medienregeln sind natürlich selbstverständlich)

Wir freuen uns auf eine Nachricht.

Viele Grüße aus Hamburg

Dann die Namen von neun Hamburger Konzertfotografen.

Parallel bzw. kurz darauf gab es noch einen Aufruf des DJV Hamburg, der seine Mitglieder vo

r der Akkreditierung warnte:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir sind über die sog. Medienregeln der XXX (s.u.)
informiert worden. Dabei geht es um die Akkreditierung für Konzerte.

Die Bedingungen sehen u.a. vor, dass lediglich Fotoaufnahmen in den ersten 30 Minuten und nur in Verbindung mit aktueller direkter Berichterstattung zulässig sein sollen. Dies halten wir für eine nicht akzeptable Beschneidung der Berichterstattung und raten, solchen Bedingungen nicht zu
unterschreiben.

Für Rückfragen stehen wir natürlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Deutscher Journalisten-Verband

Leider war im Aufruf fälschlicherweise pauschal vor der veranstaltende Firma gewarnt worden und nicht vor dem wirklichen Urheber der Verträge für die Silbereisen-Produktion, daher habe ich die da mal rausgenommen.

Ergänzung: Die Reaktion der Autorin der Absage-Mail auf die fehlerhafte DJV-Mail an den betroffenen Veranstalter (auf ihren Wunsch und der Vollständigkeit halber):

ich bekam gerade von einem Kollegen diese Mail weiter geleitet – und da ich sozusagen hier Mit-Initatorin bin und gerade eine Absage für uns Hamburger Musikfotografen für das Überraschungsfest der Volksmusik aufgrund einiger Passagen der Medienregeln geschickt habe, möchte ich hier kurz intervenieren:

Ganz sicher betrifft diese Regelung nicht alle AKKREDITIERUNGEN/KOPNZERTE DES VERANSTALTERS XXX, sondern ausschließlich DAS ÜBERRASCHUNGSFEST DER VOLKSMUSIK!! und ziemlich sicher ist auch nicht XXX der Verfasser dieser Medienregeln, sondern wahrscheinlich eher Projektleitung/Management Überraschungsfest/Silbereisen. XXX hat diese höchstwahrscheinlich nur an die Fotografen weitergeleitet.

Ich möchte nicht, dass XXX hier im falschen Licht dargestellt wird, denn die jahrelange Zusammenarbeit mit diesem sowie auch dem örtlichen Veranstalter XYZ gestaltet sich für uns alle immer als äußerst angenehm und nett und bei anderen Konzerten gibt es solche Akkreditierungsbedingungen auch nicht!!

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