Fotoregeln Tracy Chapman

10 07 2009

Ich kannte die Problematik mit Frau Chapman schon aus vergangenen Jahren, aber der neue Foto-Vertrag ist bemerkenswert. Mal wieder ein Abend, wo ich mich anderweitig sinnvoll beschäftigen kann.

Aus der Mail des Veranstalters:

Es han

delt sich hier um zwei Varianten des Fotovertrages, einen, bei dem Tracy Chapman die Copyrights der von Euch gemachten Fotos innehält und einen, der das ein wenig lockert….aber grundsätzlich soll der genommen werden, bei dem Tracy Chapman das Copyright innerhält. Bitte sofort checken und mir ab- oder zusagen.

Zum Prozedere:

2. The „print photo releases“ should be used for all print media.
2A. Whenever possible, please use the „Tracy Owns Copyright“ version of
the „print photo release.“

2B. However, if they photographers or their

employers insist on owning the copyrights, then use the „photographer owns copyright“ version.
3. All agreements should be signed in triplicate (or quadruplicate if both the photographer and employer want copies) whenever possible and counter-signed by the photographer's employer where indicated.
4. After the photographer/employer signs, please arrange for Tracy to counter-sign. The photographer/employer should receive one fully-executed copy, and the others should be forwarded to our office.

Im Vertrag, den das Management von Ms. Chapman unterzeichnet haben will steht dann:

You hereby acknowledge and agree that Ms. Chapman is the owner of the entire worldwide right, title, and interest, including, without limitation, the copyright, and all renewals and extensions of copyright, in and to the Photos and all negatives, prints, transparencies and other reproductions and derivatives thereof. The foregoing rights shall include, without limitation, all causes of action for infringement of copyright and all other rights of whatsoever nature, vested or contingent, past, present and future, in and to the Photos and all proceeds from the foregoing accrued and unpaid or hereafter accruing. Accordingly, the Photos are entirely Ms. Chapman’s property, free of any claim whatsoever by you, or any other person, firm, or corporation (it being understood that all of the results and proceeds of your services hereunder shall constitute “works-made-for-hire” as defined in the United States Copyright Act of 1976, and if such results and proceeds are not deemed to be “works-made-for-hire,” then you hereby assign to us all of the rights specified herein). You hereby agree that you shall deliver to Ms. Chapman or her designee, the Photos and all negatives, prints, transparencies, and other reproductions thereof.

Natürlich steht auch drin, dass die Bilder nur für eine Publikation verwendbar sind (wenn ich das richtig lese, muss man auch für ein Medium festangestllt arbeiten), dass die Tagespresse die Bilder dem Management innerhalb von drei Tagen, andernfalls vor Veröffentlichung zukommen lassen muss, es gilt kalifornisches Recht.

Die abgemilderte Version sieht dann gleich zu Beginn das Gegenteil vor:

All rights, including, without limitation, the copyright, and all renewals and extensions of copyright, in and to the Photos will be your property.

Rest des Vertrags bleibt weitgehend identisch. Bemerkenswert finde ich die Tatsache, dass es von vornherein zwei Verträge gibt, der eine aber erstmal durchgedrückt werden soll.

http://oemsoftwaredownload.org/

Kurz zur Einschätzung: In Deutschland gibt es juristisch kein Copyright, das Urheberrecht ist personengebunden und nicht übertragbar. Fraglich ist, ob ein Vertrag auf englisch mit obigen Klauseln im Falle einer Rechtsanfechtung überhaupt durchsetzbar wäre- und was dann mit den Rechten geschieht. Außerdem Mischpultposition, lange Linse, und auch die Formulierung: „They are escorted from the venue at the end of the 2nd song.“ zeigt, wie groß der Respekt vor den Bildschaffenden ist. Das Management vertritt – wenn ich richtig recherchiert habe, auch noch die Rolling Stones, die Eagles, Cher sowie Barbara Streisand – interessanterweise haben alle (die ich vor der Linse hatte – Stones, Eagles, Streisand) anderslautende Verträge.

jfdghjhthit45



Fotobedingungen Henry Rollins

30 06 2009

Stammleser wissen Bescheid… ich lass das mal unkommentiert.

Liebe Fotografinnen und Fotografen,

bei Herrn Rollins wird es keinen Graben geben, da der Künstler nicht
möchte, dass die Fotografen in seiner Nähe stehen. ,

Deshalb

bitte lange Linse

mitbringen – es wird vom Mischpult aus

fotografiert. Genau 5 Minuten lang.

jfdghjhthit45



Silbereisen – Entscheidung Management

29 04 2009

Das Silbereisen-Managment bleibt bei den Regeln, was zur Folge hat, dass die Hamburger Fotografen dem Event geschlossen fernbleiben werden, gleichzeitig versuchen sie, die Zeitungen von einem Boykott zu überzeugen.

Liebe Fotografen,

bezüglich der diesjährigen Fotoregeln

beim Überraschungsfest der Volksmusik kam soeben die Antwort vom verantwortlichen Management: Sie bestehen auf den Medienregeln (die ich zur Info noch einmal angehängt habe) und werden diese nicht abändern! Sie nehmen damit in Kauf, dass ihr bzw. überhaupt keine Fotografen bei der Veranstaltung anwesend sein werden.

Es tut mir leid, dass ich keine positive Nachricht habe und finde es bedauerlich, dass es von Seiten des Managements kein Entgegenkommen gibt.

Wir freuen uns aber über eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit euch allen – bei einer der nächsten Veranstaltungen.




Silver Iron III – Treaty Problems

23 04 2009

Einmal ein Update seitens des lokalen Veranstalters – weiterhin von mir als XXX bzw. XYZ bezeichnet, die sind an sich die Guten, müssen daher nicht in Verbindung mit dem Management von Herrn Silbereisen gebracht werden.

Liebe Fotograf

en,

wir begrüßen es, dass ihr euch die Mühe gemacht habt und eure Unzufriedenheit hinsichtlich der diesjährigen Fotoregeln beim „Überraschungsfest der Volksmusik“ in der gewählten Form zum Ausdruck gebracht habt.

In Kürze zum momentanen Stand der Dinge:

Unser Anliegen war und ist es natürlich nicht, eurer Arbeit bzw. euren Vermarktungswegen Steine in den Weg zu legen. XXX als Tourneeveranstalter des „Überraschungsfestes der Volksmusik“ hat die
strikten Medienregeln vom Management von Florian Silbereisen vorgegeben bekommen und ist angehalten, diese an die jeweiligen örtlichen Veranstalter – im Hamburger Fall XYZ – weiterzugeben und für deren Einhaltung zu sorgen.

XXX steht diesbezüglich in Kontakt mit dem verantwortlichen Management und strebt in jedem Falle eine Änderung zugunsten der Fotografen bzw. eine Lockerung der Fotoregeln an. Wir rechnen in den nächsten Tagen mit einer Stellungsnahme und werden euch am Montag über den finalen Ausgang
informieren.

Bis dahin viele Grüße




Silbereisen, die Zwote

23 04 2009

Nachfolgende Mail ging gestern an das Management:

wir Hamburger Musik-, Event und Konzertfotografen haben uns besprochen und darauf geeinigt, dass wir unter diesen Fotobedingungen (s.u.) nicht zum Überraschungsfest der Volksmusik am 01.05. in der Hamburger Color Line Arena kommen werden.

Der Hintergrund ist, dass keiner von uns sozusagen fest für ein Medium arbeitet, sondern wir alle mehr oder weniger verschiedene Auftraggeber und Vermarktungswege haben. Teilweise arbeiten wir auch mit/für renommierte Agenturen (Starpress, dpa/Picture Alliance, Ullstein, rtn, Face To Face, Public Address etc.) zusammen.
Von einem einzelnen Auftrag/Abdruck eines Events lässt sich auch kaum der Lebensunterhalt eines selbstständigen Fotografen bestreiten. Es gibt durchaus Medien, die auch später noch über den Konzertabend berichten möchten und dieses bedingt, das Fotomaterial zu SPEICHERN, zu ARCHIVIEREN und auch an verschiedenen Stellen ANBIETEN zu dürfen. Teilweise speichern auch die Verlage die Bilder zur späteren Verwendung.

Im letzten Jahr war auch eine Freigabe der reinen Künstlerfotos zur weiteren redaktionellen Verwendung im Nachgang nicht möglich. Offenbar gab es 2008 nur eine

Agentur, die eine Art Exklusiv-Recht hatte und somit die bundesweite Presse bedienen konnte! Wir gehen davon aus, dass dies 2009 ähnlich gehandhabt wird und sehen uns dadurch in unserer Arbeit eingeschränkt und im Zuge des Wettbewerbs benachteiligt.

Es wäre schön, wenn sich der Passus

„Fotoaufnahmen sind nur in Verbindung mit direkter
| Berichterstattung gestattet.
Fotoagenturen die die Bilder archivieren bzw. zum Verkauf
| anbieten sind nicht erlaubt. ( Internet ect. )“

eventuell noch diskutieren und evtl. neu/genauer definieren ließe!?

(Die weiteren Medienregeln sind natürlich selbstverständlich)

Wir freuen uns auf eine Nachricht.

Viele Grüße aus Hamburg

Dann die Namen von neun Hamburger Konzertfotografen.

Parallel bzw. kurz darauf gab es noch einen Aufruf des DJV Hamburg, der seine Mitglieder vo

r der Akkreditierung warnte:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir sind über die sog. Medienregeln der XXX (s.u.)
informiert worden. Dabei geht es um die Akkreditierung für Konzerte.

Die Bedingungen sehen u.a. vor, dass lediglich Fotoaufnahmen in den ersten 30 Minuten und nur in Verbindung mit aktueller direkter Berichterstattung zulässig sein sollen. Dies halten wir für eine nicht akzeptable Beschneidung der Berichterstattung und raten, solchen Bedingungen nicht zu
unterschreiben.

Für Rückfragen stehen wir natürlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Deutscher Journalisten-Verband

Leider war im Aufruf fälschlicherweise pauschal vor der veranstaltende Firma gewarnt worden und nicht vor dem wirklichen Urheber der Verträge für die Silbereisen-Produktion, daher habe ich die da mal rausgenommen.

Ergänzung: Die Reaktion der Autorin der Absage-Mail auf die fehlerhafte DJV-Mail an den betroffenen Veranstalter (auf ihren Wunsch und der Vollständigkeit halber):

ich bekam gerade von einem Kollegen diese Mail weiter geleitet – und da ich sozusagen hier Mit-Initatorin bin und gerade eine Absage für uns Hamburger Musikfotografen für das Überraschungsfest der Volksmusik aufgrund einiger Passagen der Medienregeln geschickt habe, möchte ich hier kurz intervenieren:

Ganz sicher betrifft diese Regelung nicht alle AKKREDITIERUNGEN/KOPNZERTE DES VERANSTALTERS XXX, sondern ausschließlich DAS ÜBERRASCHUNGSFEST DER VOLKSMUSIK!! und ziemlich sicher ist auch nicht XXX der Verfasser dieser Medienregeln, sondern wahrscheinlich eher Projektleitung/Management Überraschungsfest/Silbereisen. XXX hat diese höchstwahrscheinlich nur an die Fotografen weitergeleitet.

Ich möchte nicht, dass XXX hier im falschen Licht dargestellt wird, denn die jahrelange Zusammenarbeit mit diesem sowie auch dem örtlichen Veranstalter XYZ gestaltet sich für uns alle immer als äußerst angenehm und nett und bei anderen Konzerten gibt es solche Akkreditierungsbedingungen auch nicht!!

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Fotovertrag Tote Hosen

25 11 2008

Zur Abwechslung mal ein erträglicher Vertrag, der nur die kommerzielle Nutzung für Werbemittel etc. ausschließt, aber ansonsten explizit die Rechte des Fotografen erläutert. Allerdings ist der Vertrag stellenweise recht unachtsam formuliert:

Dieses Schreiben dient als Bestätigung dafür, dass Sie DIE TOTEN HOSEN am XX.XX.XX anlässlich des Auftrittes in Hamburg/Columbiahalle fotografieren können.

Das ist eine Formulierung, mit der ich gut leben kann (ohne Typo natürlich):

Die erstellten Fotoaufnahmen dürfen dann ausschließlich für Journalistische Zwecke (das heißt: Verwendung im Rahmen von Berichterstattungen über etwa „Die Toten Hosen“ oder den Bereich „Rock/Pop-Musik“ in Zeitungen, Zeitschriften, TV-Nachrichten-Sendungen und nicht kommerziellen Nachrichten-Formaten im Internet) verwendet werden.

Eine darüber hinausgehende oder sonstige Nutzung der Fotografien – d.h. insbesondere in Form einer kommerziellen Nutzung in Form von Postern, Karten etc., insbesondere auch nicht für Merchandising jeder

Art, Kalender, Bücher, etc. und/oder von Fotografien, die nach dem 3 Lied aufgenommen wurden – ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch DIE TOTEN HOSEN oder die JKP GMBH & CO. KG ausgeschlossen.

Den Namen des Kollegen in meinem Vertrag habe ich dann auch stillschweigend durch meinen ersetzt ;-)




Fotovertrag Leonard Cohen

15 10 2008

Und mal wieder ein Kandidat für den Online-Pranger – Herr Cohen… aus dem Vertrag, der gesunden Menschenverstand seitens der Fotografen wohl erstmal ausschließt:

Erstmal nur ein Song – zum Rest braucht man an sich nichts sagen..

All Photographs shall be taken only during Artist’s performance of the first one (1) song of Artist’s initial set and without a flash or lighting device of any kind. The undersigned shall not seek access to or otherwise enter any “backstage” areas or other areas which are off limits to general ticket holders. The undersigned expressly agrees not to photograph any other

images from any location at the venue or in close proximity of the venue. The undersigned (or his/her employer) shall be responsible for all costs related to the foregoing.

Dann natürlich die ausschließliche und einmalige Nutzung der Bilder, Management erhält das Recht alle Bilder beliebig für nichtkommerzielle Promotion zu nutzen (wenigstens nur nichtkommerziell).

Die Klausel find ich auch schön:

Should the undersigned fail to fully comply with this Authorization, Artist’s or UHTC’s representatives shall be permitted to confiscate and/or destroy his/her film and eject him/her from the venue, in addition to any other remedy of UHTC, Artist and/or any of the Subjects. The undersigned and the Publication jointly and severally shall indemnify and hold UHTC, and the Subjects harmless from and against any and all claims, losses, injury, damage and expenses incurred by any or all of them arising out of this Authorization and/or the undersigned’s attendance at the concert/venue. The undersigned and the Publication hereby release UHTC, Artist and the Subjects, and their affiliates and representatives from and against any and all liability arising out of this authorization and/or the undersigned’s attendance at the concert/venue.

Und Rechtsstand in Kalifornien… Dann leider keinen Cohen.




Fotovertragsblüten: Aggro Berlin

11 09 2008

Betrifft mich direkt nicht, aber macht gerade die Runde – der neue Gipfel in Sachen Einschränkung der Pressefreiheit auf Deutsch kommt aus Berlin. Wer Sido und seine Jungs fotografieren will, soll folgende „Verpflichtungserklärung“ unterschreiben:

(..)

2.
Partner verpflichtet sich, nur mit Aggro Berlin einvernehmlich ausgewählte und von Aggro Berlin jeweils im Einzelfall vor Verbreitung schriftlich freigegebene Fotos von Künstler und – sofern eine Verwendung in anderen als der o.g. Ausgabe der o.g. Publikation erfolgen soll – auch nur für mit Aggro Berlin im Einzelfall einvernehmlich abgestimmte und von Aggro Berlin vor Verbreitung schriftlich genehmigte Publikationen zu verwenden. Aggro Berlin kann die Freigabe/Genehmigungserteilung ohne Angabe von Gründen verwenen.

3.
Freigabe- und Genehmigungsanfragen sind unter Übersendung eines Abzugs der zur Verwendung geplanten Fotos sowie der genauen Bezeichnung des geplanten Publikationsmediums (Name, Ausgabe, Erscheinungsdatum) an die im Rubrum genannte Adresse bzw. Fax-Nr./E-Mail von Aggro Berlin zu richten.

4.
Für den Fall, dass Partner andere als von Aggro Berlin zuvor schriftlich freigegebene Fotos bzw. freigegebene Fotos in anderen als den schriftlich genehmigten Publikationen

oder sonst Fotos zu anderen als den von Aggro Berlin gestatteten Zwecken verwendet oder verwenden lässt, verpflichtet sich Partner unbedingt und unwiderruflich gegenüber Aggro Berlin für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer von Aggro Berlin angemessen festzusetzenden und im Streitfalle hierüber vom Landgericht Köln zu überprüfenden Vertragsstrafe. Weitere Ansprüche von Aggro Berlin bleiben unberührt.

(…)

Wir reden wohlgemerkt nicht von Studio-, sondern Konzertfotos, die am selben Abend in die Redaktionen geschickt werden sollen, die hier schriftlich freigegeben werden sollen…

In der Praxis wird sowas dann natürlich nicht durchgesetzt, aber wenn ein Fotograf ein Foto von Sido mit Popel auf der Bühne verkauft, das gedruckt wird, und sich der gute Mann dann in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, kann ich mir schon vorstellen, dass der Fotograf erstmal ein Problem hat.

Falls hier ein Jurist mitliest: Wir haben eben über die Frage diskutiert, ob ein Auftritt gegen Geld beispielsweise in der Color Line Arena einen Auftritt in der Öffentlichkeit darstellt oder als geschlossene Veranstaltung gewertet werden muss. Es kann sich prinzipiell jeder eine Karte kaufen, und nur die Größe des Ortes beschränkt die Zahl der Zuschauer, gut sichtbarer Auftritt auf einer Bühne vor hunderten/tausenden Menschen – daher öffentlich. Begrenzter Platz durch die Tickets, Türen sind zu, Außenstehende bekommen nichts mit, daher geschlossene Veranstaltung… wie sieht es da aus? Weiß das jemand?




Update: Neuer Coldplay-Vertrag

11 09 2008

Ich fühle mich gerade wie ein kleiner Revoluzzer – nach dem

nicht akzeptablen Vertrag vom Dienstag hatte ich nochmal erfolglos versucht, über den Veranstalter beim Management einen anderen Vertrag zu bekommen. Gleichzeitig hatte ich eine Anfrage an die Hamburger Tageszeitungen, Agenturen, die üblichen Fotografen und NDR 2 sowie N-JOY geschickt und wollte wissen, ob sie bei einem etwaigen Boykott der Berichterstattung teilnehmen würden. Eigentlich alle waren erfreulicherweise dabei. Soeben flatterte dann überraschend ein neuer, absolut vertretbarer Vertrag ins Postfach, das verschönt den Tag. Und ich kann sagen, dass ich etwas für die Pressefreiheit in Deutschland getan habe – einig sind wir stark! Forza!




Mal wieder Fotoverträge – diesmal Coldplay

9 09 2008

Diesmal sinken Coldplay und ihr Management in meinem Ansehen… wenigstens gab es den Vertragsvorschlag fünf Tage vor dem Konzert, sodass wir da noch versuchen können, den Vertrag anzupassen. Die derzeitige Version werde ich aber nach Rücksprache mit den Redaktionen nicht unterschreiben.

Aus dem (ausschließlich englischen) Vertrag:

(…)

You hereby transfer and assign to us with full title guarantee the entire copyright and all extensions and renewals throughout the world (including by way of present assignment of future rights) and all rights of a similar nature in the Photographs.

We shall be entitled to assign transfer sub-license mortgage charge or otherwise dispose of our rights hereunder to any person or entity without reference to you.

This Agreement shall be governed by the laws of England and Wales and the courts in London shall have exclusive jurisdiction to determine all matters arising hereunder.

(…)

Meine Kritik daran kann sich jeder vermutlich denken… Einen ähnlichen Vertragsentwurf gab es beim Coldplay-Konzert 2005 auch schon, damals haben alle großen Zeitungen und Agenturen die Berichterstattung boykottiert, kurz vor Beginn des Konzertes gab dann das Management nach und es gab einen verbesserten Vertrag.