Silver Iron III – Treaty Problems

23 04 2009

Einmal ein Update seitens des lokalen Veranstalters – weiterhin von mir als XXX bzw. XYZ bezeichnet, die sind an sich die Guten, müssen daher nicht in Verbindung mit dem Management von Herrn Silbereisen gebracht werden.

Liebe Fotograf

en,

wir begrüßen es, dass ihr euch die Mühe gemacht habt und eure Unzufriedenheit hinsichtlich der diesjährigen Fotoregeln beim „Überraschungsfest der Volksmusik“ in der gewählten Form zum Ausdruck gebracht habt.

In Kürze zum momentanen Stand der Dinge:

Unser Anliegen war und ist es natürlich nicht, eurer Arbeit bzw. euren Vermarktungswegen Steine in den Weg zu legen. XXX als Tourneeveranstalter des „Überraschungsfestes der Volksmusik“ hat die
strikten Medienregeln vom Management von Florian Silbereisen vorgegeben bekommen und ist angehalten, diese an die jeweiligen örtlichen Veranstalter – im Hamburger Fall XYZ – weiterzugeben und für deren Einhaltung zu sorgen.

XXX steht diesbezüglich in Kontakt mit dem verantwortlichen Management und strebt in jedem Falle eine Änderung zugunsten der Fotografen bzw. eine Lockerung der Fotoregeln an. Wir rechnen in den nächsten Tagen mit einer Stellungsnahme und werden euch am Montag über den finalen Ausgang
informieren.

Bis dahin viele Grüße




Silbereisen, die Zwote

23 04 2009

Nachfolgende Mail ging gestern an das Management:

wir Hamburger Musik-, Event und Konzertfotografen haben uns besprochen und darauf geeinigt, dass wir unter diesen Fotobedingungen (s.u.) nicht zum Überraschungsfest der Volksmusik am 01.05. in der Hamburger Color Line Arena kommen werden.

Der Hintergrund ist, dass keiner von uns sozusagen fest für ein Medium arbeitet, sondern wir alle mehr oder weniger verschiedene Auftraggeber und Vermarktungswege haben. Teilweise arbeiten wir auch mit/für renommierte Agenturen (Starpress, dpa/Picture Alliance, Ullstein, rtn, Face To Face, Public Address etc.) zusammen.
Von einem einzelnen Auftrag/Abdruck eines Events lässt sich auch kaum der Lebensunterhalt eines selbstständigen Fotografen bestreiten. Es gibt durchaus Medien, die auch später noch über den Konzertabend berichten möchten und dieses bedingt, das Fotomaterial zu SPEICHERN, zu ARCHIVIEREN und auch an verschiedenen Stellen ANBIETEN zu dürfen. Teilweise speichern auch die Verlage die Bilder zur späteren Verwendung.

Im letzten Jahr war auch eine Freigabe der reinen Künstlerfotos zur weiteren redaktionellen Verwendung im Nachgang nicht möglich. Offenbar gab es 2008 nur eine

Agentur, die eine Art Exklusiv-Recht hatte und somit die bundesweite Presse bedienen konnte! Wir gehen davon aus, dass dies 2009 ähnlich gehandhabt wird und sehen uns dadurch in unserer Arbeit eingeschränkt und im Zuge des Wettbewerbs benachteiligt.

Es wäre schön, wenn sich der Passus

„Fotoaufnahmen sind nur in Verbindung mit direkter
| Berichterstattung gestattet.
Fotoagenturen die die Bilder archivieren bzw. zum Verkauf
| anbieten sind nicht erlaubt. ( Internet ect. )“

eventuell noch diskutieren und evtl. neu/genauer definieren ließe!?

(Die weiteren Medienregeln sind natürlich selbstverständlich)

Wir freuen uns auf eine Nachricht.

Viele Grüße aus Hamburg

Dann die Namen von neun Hamburger Konzertfotografen.

Parallel bzw. kurz darauf gab es noch einen Aufruf des DJV Hamburg, der seine Mitglieder vo

r der Akkreditierung warnte:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir sind über die sog. Medienregeln der XXX (s.u.)
informiert worden. Dabei geht es um die Akkreditierung für Konzerte.

Die Bedingungen sehen u.a. vor, dass lediglich Fotoaufnahmen in den ersten 30 Minuten und nur in Verbindung mit aktueller direkter Berichterstattung zulässig sein sollen. Dies halten wir für eine nicht akzeptable Beschneidung der Berichterstattung und raten, solchen Bedingungen nicht zu
unterschreiben.

Für Rückfragen stehen wir natürlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Deutscher Journalisten-Verband

Leider war im Aufruf fälschlicherweise pauschal vor der veranstaltende Firma gewarnt worden und nicht vor dem wirklichen Urheber der Verträge für die Silbereisen-Produktion, daher habe ich die da mal rausgenommen.

Ergänzung: Die Reaktion der Autorin der Absage-Mail auf die fehlerhafte DJV-Mail an den betroffenen Veranstalter (auf ihren Wunsch und der Vollständigkeit halber):

ich bekam gerade von einem Kollegen diese Mail weiter geleitet – und da ich sozusagen hier Mit-Initatorin bin und gerade eine Absage für uns Hamburger Musikfotografen für das Überraschungsfest der Volksmusik aufgrund einiger Passagen der Medienregeln geschickt habe, möchte ich hier kurz intervenieren:

Ganz sicher betrifft diese Regelung nicht alle AKKREDITIERUNGEN/KOPNZERTE DES VERANSTALTERS XXX, sondern ausschließlich DAS ÜBERRASCHUNGSFEST DER VOLKSMUSIK!! und ziemlich sicher ist auch nicht XXX der Verfasser dieser Medienregeln, sondern wahrscheinlich eher Projektleitung/Management Überraschungsfest/Silbereisen. XXX hat diese höchstwahrscheinlich nur an die Fotografen weitergeleitet.

Ich möchte nicht, dass XXX hier im falschen Licht dargestellt wird, denn die jahrelange Zusammenarbeit mit diesem sowie auch dem örtlichen Veranstalter XYZ gestaltet sich für uns alle immer als äußerst angenehm und nett und bei anderen Konzerten gibt es solche Akkreditierungsbedingungen auch nicht!!

zp8497586rq



Fotoregeln Florian Silbereisen/Überraschungsfest der Volksmusik

21 04 2009

Ich werde zwar nicht zum Überraschungsfest der Volksmusik mit Florian Silbereisen gehen, möchte dennoch auf die meiner Meinung nach nicht akzeptablen Fotoregeln hinweisen, gegen die sich gerade in Fotografenkreisen auch ein Widerstand organisiert. Entscheidender Passus im Vertrag (Stammleser kennen es bereits, führe ich nicht gesondert aus, warum das eine Einschränkung der Pressefreiheit darstellt):

Fotoaufnahmen sind nur in Verbindung mit direkter Berichterstattung gestattet. Fotoagenturen die die Bilder archivieren bzw. zum Verkauf anbieten sind nicht erlaubt. ( Internet ect. )

Was mit der Kla

mmer „Internet ect (sic!)“ gemeint ist, bleibt unklar. Derzeit sieht es so aus, als würden sich die Bildschaffenden auf eine Absageformulierung einigen und geschlossen die Veranstaltung nicht dokumentieren.

Nun könnte man meinen, dass man die Fotoverträge ja nicht so ernst nehmen müsste, und sich einzelne Bilder nachträglich freigeben lassen könne, das hat im vergangenen Jahr eine Kollegin versucht und ist gescheitert. Es ging

um reine Künstlerfotos, die mit der Veranstaltung nicht in Verbindung standen, nur eben dort entstanden sind.

Ohne gemeinsames Auftreten und Publikmachen solcher Methoden wird hier wenig passieren, daher finde ich den Boykott gut, richtig und wichtig.

zp8497586rq



Fotovertrag Tote Hosen

25 11 2008

Zur Abwechslung mal ein erträglicher Vertrag, der nur die kommerzielle Nutzung für Werbemittel etc. ausschließt, aber ansonsten explizit die Rechte des Fotografen erläutert. Allerdings ist der Vertrag stellenweise recht unachtsam formuliert:

Dieses Schreiben dient als Bestätigung dafür, dass Sie DIE TOTEN HOSEN am XX.XX.XX anlässlich des Auftrittes in Hamburg/Columbiahalle fotografieren können.

Das ist eine Formulierung, mit der ich gut leben kann (ohne Typo natürlich):

Die erstellten Fotoaufnahmen dürfen dann ausschließlich für Journalistische Zwecke (das heißt: Verwendung im Rahmen von Berichterstattungen über etwa „Die Toten Hosen“ oder den Bereich „Rock/Pop-Musik“ in Zeitungen, Zeitschriften, TV-Nachrichten-Sendungen und nicht kommerziellen Nachrichten-Formaten im Internet) verwendet werden.

Eine darüber hinausgehende oder sonstige Nutzung der Fotografien – d.h. insbesondere in Form einer kommerziellen Nutzung in Form von Postern, Karten etc., insbesondere auch nicht für Merchandising jeder

Art, Kalender, Bücher, etc. und/oder von Fotografien, die nach dem 3 Lied aufgenommen wurden – ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch DIE TOTEN HOSEN oder die JKP GMBH & CO. KG ausgeschlossen.

Den Namen des Kollegen in meinem Vertrag habe ich dann auch stillschweigend durch meinen ersetzt ;-)




Fotovertrag Leonard Cohen

15 10 2008

Und mal wieder ein Kandidat für den Online-Pranger – Herr Cohen… aus dem Vertrag, der gesunden Menschenverstand seitens der Fotografen wohl erstmal ausschließt:

Erstmal nur ein Song – zum Rest braucht man an sich nichts sagen..

All Photographs shall be taken only during Artist’s performance of the first one (1) song of Artist’s initial set and without a flash or lighting device of any kind. The undersigned shall not seek access to or otherwise enter any “backstage” areas or other areas which are off limits to general ticket holders. The undersigned expressly agrees not to photograph any other

images from any location at the venue or in close proximity of the venue. The undersigned (or his/her employer) shall be responsible for all costs related to the foregoing.

Dann natürlich die ausschließliche und einmalige Nutzung der Bilder, Management erhält das Recht alle Bilder beliebig für nichtkommerzielle Promotion zu nutzen (wenigstens nur nichtkommerziell).

Die Klausel find ich auch schön:

Should the undersigned fail to fully comply with this Authorization, Artist’s or UHTC’s representatives shall be permitted to confiscate and/or destroy his/her film and eject him/her from the venue, in addition to any other remedy of UHTC, Artist and/or any of the Subjects. The undersigned and the Publication jointly and severally shall indemnify and hold UHTC, and the Subjects harmless from and against any and all claims, losses, injury, damage and expenses incurred by any or all of them arising out of this Authorization and/or the undersigned’s attendance at the concert/venue. The undersigned and the Publication hereby release UHTC, Artist and the Subjects, and their affiliates and representatives from and against any and all liability arising out of this authorization and/or the undersigned’s attendance at the concert/venue.

Und Rechtsstand in Kalifornien… Dann leider keinen Cohen.




Nachtrag Lenny

11 08 2008

Sebastian hat nun doch Herrn Kravitz abgelichtet – nachdem wir einen modifizierten Vertag

bekommen haben, der aber weiterhin die Verwendung von selbst erstellten Bildern auf der eigenen Seite verbietet…
Fotovertragsbedingtes Bild




Fotovertrag Lenny Kravitz

10 08 2008

Leider keine Lenny-Kravitz-Bilder – der Vertrag ist mal wieder bemerkenswert. Positiv anzumerken ist, dass er sowohl in Deutsch als auch Englisch verfasst ist und den Fotografen im Vorfeld ausgehändigt wurde. Inhaltlich leider nicht haltbar, neben N-JOY boykottieren auch die Hannoversche Allgemeine Zeitung und dpa das Konzert und werden keine Bildberichterstattung liefern. Bilder sind nur vier Wochen lang verwendbar, Online-Nutzung nur in der identischen Online-Ausgabe der o. g. Zeitungen/Magazine.

Aus dem Vertrag:

Jegliche über die oben genannte Nutzung hinausgehende Verwertung ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt
gleichermaßen

auch für die etwaige Verwendung zu Zwecken der Eigenwerbung/-promotion von Fotograf. Fotograf garantiert, dass er weder selbst, noch mittelbar über Dritte eine weitere
Nutzung oder Verwertung ermöglichen wird und verpflichtet sich, jede weitergehende Nutzung oder Verwertung zu unterlassen.

Sollte Fotograf Fotos entgegen Ziffer 3 und oder 4 verwenden oder verwenden lassen, verpflichtet sich Fotograf unbedingt und unwiderruflich gegenüber Super Mouche , Inc. für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe, die von Super Mouche, Inc. nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfalle vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Der Fortsetzungszusammenhang ist dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

Schade, hätt ich gern gemacht.




Billy Idol – Fotoregeln

17 07 2008

Sehr lustig – Sebastian schrieb mir vorhin, dass das Management

von Billy Idol eine Brennweitenbegrenzung auf 100 mm für die Fotografen festgelegt hat.




Demontage einer Jugendlegende – Smashing Pumpkins

27 02 2008

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Ich habe mir leider den meisten Ärger schon vorhin in nem Chat von der Seele geschrieben, aber: Was für ein Mist war denn das eben? Karten für 50 Euro, aber kein Geld für einen Tonmann, der noch ein Gehör besitzt. Ich hab Kopfschmerzen, obwohl ich in Besitz von semiprofessionellen Ohrstöpseln bin, bei denen man die Filter wechseln kann (Es waren die drin, bei denen man an sich bequem eine 757 neben sich landen lassen kann. Unglaublich, grenzte schon an Körperverletzung. Musikalisch auch enttäuschend, „Despite of my Rage I am still just a Rat in Cage“ möchte man nicht im Oi-Stil mitgrölen, insgesamt wirkte das wie ne Schulkeller-Band, die Cover-Songs im Punkstil vergewaltigt.

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Und dann hab ich Depp folgenden Satz im Fotovertrag überlesen:

Note: You also hereby agree to allow management free usage of any and all photographs for merchandise, publicity or any other purpose.

Der Fall ist aber glücklicherweise nur hypothetisch, weil es offenbar kein Geld für Licht gab, nachfolgende Aufnahmen sind teils mit Iso 3200 oder höher entstanden und nur durch ganz üble Tonwertkorrekturen überhaupt erkennbar… Mann, do!

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Boah, bin ich genervt, aber hier darf ich es ja sein ;-) Geht schon wieder…




Bildrechte und Fotoverträge – Knebelverträge

17 07 2006

Ich habe gerade ersten Kontakt mit einem Medienrechler, der mir seine Einschätzung zu den Robbie-Fällen schilderte. Seiner Rechtsauffassung nach sind die Fotoverträge u. U. doch gültig.

(…) Mit Ihrer Kritik an den Robbie Williams – Verträgen stehen sie nicht alleine. Wie ich höre haben viele Agenturen und Fotografen die Berichterstattung über die Konzerte deshalb komplett boykottiert. Allerdings (…) ist es so, dass Künstler und deren Management aufgrund des Rechts am eigenen Bild und des Hausrechts des Veranstalters (nach deutschem Recht) grundsätzlich frei festlegen dürfen, ob und zu welchen Konditionen sie Fotografen zulassen. Dadurch werden solche Knebel-Verträge möglich und Verträge sind grundsätzlich einzuhalten, wenn man sie denn einmal unterschrieben hat. Das gilt grundsätzlich auch für eine Rechtswahlklausel. Die von Ihnen vermutete „Sittenwidrigkeit“ des Vertrages wäre somit (leider) nach englischem Recht zu prüfen, was sinnvollerweise durch einen Rechtsanwalt in England erfolgen sollte.