Muse – Mal wieder eine Fotovertrags-Perle

27 10 2009

Gerade habe ich per Mail den Fotovertrag für die von mir an sich hochgeschätzte Emo-Truppe „The Muse“ erhalten, der ein paar Schmankerl beinhaltet.

Muse muss schnorren –

Haste mal n' Euro?

RE: MUSE – PHOTOGRAPHER’S AGREEMENT (Date)
In consideration of the sum of £1, (receipt of which is hereby acknowledged), the parties hereby agree as follows: (…)

Wird vermutlich ein symbolischer Wert sein, den die da eintragen, und kein Fotograf wird das bezahlen müssen, ist mir aber bewusst vorher noch nie aufgefallen bei Verträgen.

Dann der übliche Kram – keine Poster, nur redaktionelle Nutzung.

Positiv: Es wird dem Fotografen explizit das Recht eingeräumt, die Bilder für das eigene Portfolio zu nutzen.

Indisktuabel:

(…) 3. Subject to the licence in clause 1 above you hereby assign (by way of present and future assignment) to MTL with full title guarantee the entire worldwide right, title and interest in and to the Photographs, including the copyright therein and grant to MTL all necessary consents to allow MTL to use and exploit the Photographs in any manner whatsoever and agree to deliver the same to MTL promptly upon request.

Nicht nett, aber leider oft Standard, kann man boykottieren, muss man aber nicht.

Cool ist Absatz 5:

5. Snapshot photography may under no circumstances be used as front cover photography, unless prior approved in writing by MTL.

Das deute ich als Nicht-Muttersprachler so: Handy- und Knipsen-Fotos

dürfen nicht auf ein Titelblatt. Ironie an: Und vermutlich bekommen alle Besucher in den ersten drei Reihen diesen Fotovertrag vorgelegt.

jfdghjhthit45



Fotovertrag Lenny Kravitz

10 08 2008

Leider keine Lenny-Kravitz-Bilder – der Vertrag ist mal wieder bemerkenswert. Positiv anzumerken ist, dass er sowohl in Deutsch als auch Englisch verfasst ist und den Fotografen im Vorfeld ausgehändigt wurde. Inhaltlich leider nicht haltbar, neben N-JOY boykottieren auch die Hannoversche Allgemeine Zeitung und dpa das Konzert und werden keine Bildberichterstattung liefern. Bilder sind nur vier Wochen lang verwendbar, Online-Nutzung nur in der identischen Online-Ausgabe der o. g. Zeitungen/Magazine.

Aus dem Vertrag:

Jegliche über die oben genannte Nutzung hinausgehende Verwertung ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt
gleichermaßen

auch für die etwaige Verwendung zu Zwecken der Eigenwerbung/-promotion von Fotograf. Fotograf garantiert, dass er weder selbst, noch mittelbar über Dritte eine weitere
Nutzung oder Verwertung ermöglichen wird und verpflichtet sich, jede weitergehende Nutzung oder Verwertung zu unterlassen.

Sollte Fotograf Fotos entgegen Ziffer 3 und oder 4 verwenden oder verwenden lassen, verpflichtet sich Fotograf unbedingt und unwiderruflich gegenüber Super Mouche , Inc. für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe, die von Super Mouche, Inc. nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfalle vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Der Fortsetzungszusammenhang ist dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

Schade, hätt ich gern gemacht.