Ich mein…

23 04 2008

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2 Antworten zu “Ich mein…”

  1. 24 04 2008
    c-v (03:09:43) :

    woher kenn ich das nur? ;)

    1. „was partkt der da so bloed?“
    2. *plitz*
    3. sche*sse…
    4. Brief: „Ihnen wird vorgeworfen…“
    5. „bitte Foto schicken“ (ist Jahrelang her, damals waren keine dabei)
    6. Foto gesehen
    7. „hat der Fahrer Bart und/oder Brille? Oder havben Sie das Bild auch in erkennbar?“
    8. Verfahren eingestellt :D

    manchmal mag ich ‚die‘ auch…….

  2. 29 04 2008
    Frank Weber (10:26:55) :

    Wie ist das eigentlich mit dem Recht am Bild? Ich meine: Dass es die entsprechenden Straßenverkehrstellen nicht einfach veröffentlichen dürfen, das ist ja klar. Aber: Darfst Du es? Ich meine: Der Urheber dieses Lichtbilds hat sicher nicht schriftlich dieser Verbreitung oder Veröffentlichung zugestimmt. Nun könnte man ja auf die Idee kommen, die entsprechenden AGB der eigenen Seite anzuwenden:

    1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
    2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.

    1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
    2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

    Und jetzt kommen Sie, werter Kollege.

    Gruß aus Hannover, Frank

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