TAZ boykottiert die Leichtathletik-WM

6 08 2009

Vermutlich haben es außer mir schon alle mitbekommen, dann ist es eher die selbst auferlegte Chronistenpflicht, die mich den etik-WM Berlin 2009 wegen der Akkreditierungs- und Überprüfungs-Praxis hier erwähnen läßt.

Zwei Formulare mussten im Vorfeld der WM ausgefüllt werden, eines mit Angaben zur Person und der auftraggebenden Zeitung. Das entspricht dem üblichen Prozedere. Doch das BOC verlangte mehr: zusätzlich eine „Einverständniserklärung zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung“ der Person „gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 5 ASOG Berlin“. ASOG, das steht für das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin. In dem besagten Paragrafen steht, dass „die Ordnungsbehörden und die Polizei personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs übermitteln können, soweit das erforderlich ist oder der Auskunftsbegehrende (das BOC; d. Red.) ein berechtigtes Interesse geltend macht (…).“

Unterschreibt man diese Einverständniserklärung, dann läuft eine geölte Maschinerie der Überprüfung an. Das BOC stellt umgehend eine Anfrage beim Polizeipräsidenten in Berlin (Landeskriminalamt 574) „über Erkenntnisse“ zur Person. Folgende Datensammlungen der Polizei werden genutzt zum Personencheck: das Landesdatensystem POLIKS, das

Informationssystem Polizei INPOL, INPOL neu – das ist eine bundesweite Staatsschutzdatei, Dateien des polizeilichen Staatsschutzes Berlin, die Datei „Gewalttäter Sport“ sowie „vergleichbare Datensammlungen der Polizei des Bundes und der Länder“, wie es heißt.

Doch damit nicht genug. Der Antragsteller muss auch noch einwilligen, „dass durch das LKA 574 eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes Berlin“ erfolgt. Eingebunden sind darüber hinaus der Verfassungsschutz der Länder und des Bundes sowie der Bundesnachrichtendienst. Wer da nicht mitmacht, kriegt keine Akkreditierung.

Da die WM durch die privatwirtschaftliche BOC organisiert wird, scheint es keine Rechtshandhabe zu geben, gegen diese überzogene Sicherheitspolitik vorzugehen. Wieder sind es hauptsächlich die freien Kollegen, die gar keine andere Chance haben, als sich zu akkreditieren und die Gängelung über sich ergehen zu lassen, wenn sie überhaupt berichten wollen. Interessant auch:

Verwunderlich ist in diesem Verfahren auch, dass die Datei „Gewalttäter Sport“ mit aufgeführt ist in der Prüfliste des LKA. Denn das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im Dezember 2008 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt, dass es keine Rechtsgrundlage für die Speicherung von etwa 10.000 Fußballfan-Daten in diesem Register gibt; eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht steht aus.

„Es lag nahe, dass die Zuverlässigkeitsprüfung wegen der Größe und der Internationalität der Veranstaltung gemacht wird“, sagt Cem Herder, Sprecher des Organisationskomitees. Zwei ehemalige Polizeidirektoren kümmerten sich innerhalb des BOC um Sicherheitsaspekte, erklärt er, Exekutive und BOC arbeiteten eng zusammen.

Ich hab mal die Kategorie „Pressefreiheit“ angelegt, vermutlich gibt es da in den nächsten Wochen und Monaten noch ein paar Fälle mehr. (via fefe)

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