An den Maastrix-Pranger: Beyonce

3 05 2007

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6 Antworten zu “An den Maastrix-Pranger: Beyonce”

  1. 3 05 2007
    Status6 (22:36:40) :

    Beyonce-Formel:

    Je weiter entfernt die Konzertpaparazzi desto weniger mögliche Falten… (?)

  2. 3 05 2007
    Marco Maas (23:31:41) :

    stimmt, auf 80 meter gibt es keine falten mehr… und die 30 sekunden?

  3. 4 05 2007
    Felix (00:44:13) :

    Das muss man verstehen. Wenn man im Privatleben schon durchgehend von Paparazzi belagert wird, möchte man sich seine Ruheoasen halt woanders schaffen. Und wo ginge das besser als bei den eigenen Megakonzerten..
    Nach Rücksprache mit N-JOY und NDR Online heißt es aber Beyoncé, oder? ;)

  4. 4 05 2007
    ex-mbw (11:53:27) :

    In diesem Falle vielmehr: Schranzé

  5. 5 05 2007
    Markus (12:57:29) :

    Ich verstehe tatsächlich diese Regeln auch oft nicht. Und viele dieser Regeln vertragen sich auch nicht mit deutschen Gesetzgeben. Leider sind wir für die Amis auch nur irgendeine billige Provinz.

    Tatsache ist: bei Personen des öffentlichen Interesses (und davon kann man mal bei Künstlern ausgehen, sonst würden sie nicht so viele Tickets verkaufen) in öffentlichen Situationen (jeder kann ein Ticket kaufen, also ist ein Konzert öffentlich) kann und darf man erst mal ohne weiteres Photos machen. So ist die rechtliche Lage. Dieses Recht kann man aus sachlichen Gründen beschränken. Man kann sagen, daß Blitze die Atmosphäre des Lichtdesigns und die anderen Besucher stören und sie verbieten. Man kann der Meinung sein, daß bei ruhigen bestuhlten Konzerten vor der ersten Reihe herumwuselnde Photographen die Besucher stören und das unterbinden. Aber bei einem Arenenkonzert die Photographen so zu behandeln geht nur bei amerikanischem Recht, nicht bei deutschem.

    Natürlich kenne ich das Problem gewissermaßen von der anderen Seite. Ich gehöre oft genug zu denen, die solche Restriktionen mit durchsetzen sollen. In manchen Fällen verweigere ich mich dem auch; weil einige Aktionen nach deutschem (und europäischem) Recht justiziabel wären. Diebstahl und Nötigung fällt da regelmäßig sehr leicht an. Und ich kann verstehen, daß Medien beginnen, dann eben keine kostelose Werbung mehr für Künstler zu machen und sie todschweigen; ein völlig legitimes Mittel.

    Für alle, die jetzt ihre MD – Rekorder und Videokameras herauskramen: Tonmitschnitte und Aufnahmen bewegter Bilder sind auch hier in Deutschland strengstens verboten. Bei solchen Aktionen droht im schlimmsten Fall sogar eine Haftstrafe. Und noch eine Besonderheit gibt es: im Theater geht es immer um die Rolle und nicht um die Person, die da spielt. Darum ist das Photographieren im Theater oder bei Musicals tatsächlich nicht gestattet.

    Für Dich Marco (der Du sowas ja weißt): vielleicht sehen wir uns ja dann doch noch Montags im Tivoli.

  6. 9 05 2007
    Marco Maas (01:48:28) :

    hi markus,
    bin gerade am bilderschnippeln, daher nur kurz zustimmung zu deinen worten…

    und montag: fotos macht definitiv ne kollegin, die freut sich schon drauf, aber ich bin am überlegen, ob ich mich reinschmuggle…. schick doch mal deine handy-nr. per mail, dann können wir auf jeden fall in der pause uns treffen, oder eben im anschluss… meine mail-adresse steht im impressum, falls du sie nicht haben solltest.

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