Vertrags-Roundhouse-Kick: Santana, Linkin Park, Limp Bizkit

28 10 2010

Einmal eine kurze Zusammenfassung der Vertrags-Perlen der letzten Wochen – die üblichen Passagen lasse ich unerwähnt:

Linkin Park

– Magazine dürfen die Bilder nur sieben Tage verwenden.
– Im Linkin-Park-Fotovertrag steht drin, dass Fotografen beim Linkin-Park-Konzert nur Linkin Park fotografieren dürfen
– Das Management darf bei schlechtem Benehmen des Fotografen dessen Equipment konfiszieren und dessen Filme (sic!) zerstören.

Santana
Ich glaube, der längste und komplizierteste Fotovertrag, den ich bisher gesehen habe – witzige Randnotiz: Auf dem Scan sieht man noch die Löcher der Tackerklammer.

– Dafür, dass das Santana-Management einem die Fotoberechtigung gewährt, hat der Fotograf „nicht später als 14 Tage jede (sic!) Aufnahme“ von der New Santana Band oder Carlos Santana zuzusenden. Selbstverständlich gewährt der Fotograf dem Management sämtliche

Rechte, inkl. kommerzielle Verwertung. Aber: Dafür soll der Fotograf namentlich genannt werden – wie nett.

Interessanterweise gab es einen Nachtrag nach Protesten der Fotografen: Eben beschriebener Absatz durfte gestrichen werden, wenn der Akkreditierte für eine Agentur (aber nur für die, freie Fotografen ohne Agentur mussten den Passus drin lassen) tätig ist.

Limp Bizkit
Dem Zusenden des Vertrages ging eine Akkreditierungs-Zusammenstreichung voraus, sodass weniger als eine Handvoll überhaupt auf der Foto-Liste standen. Zu dem Konzert ist aber aus Protest kein Fotograf erschienen – hier hatte ich schon drüber berichtet.




Fotovereinbarungen und Fotoboykott Rammstein

8 12 2009

Gestern wurde der Hamburger Fotografenschaft der aktuelle Rammstein-Fotovertrag zugeflüstert. (s. auch entsprechenden Beitrag bei Peter in der Konzertfoto-FAQ) Di

e Verträge gelten als die härtesten überhaupt, wichtigste Eckdaten:

– ausschließlich redaktionelle Berichterstattung für EIN Medium, Nutzung der Bilder für maximal 1 Jahr.
– pauschaler und expliziter Ausschluss von Online-Medien

Weitergehende Verwertungsrechte werden Seitens RAMMSTEIN nicht übertragen und sämtliche weitergehenden Rechte bleiben vorbehalten.

PARTNER räumt RAMMSTEIN das Recht ein (inhaltlich, örtlich und zeitlich unbeschränkt), die Fotografien auf durch RAMMSTEIN und/oder ihrem Management betriebenen Webpages ohne gesonderte Vergütung abzubilden; für diese Zwecke wird PARTNER RAMMSTEIN auf Anforderung die den Fotografien zu Grunde liegenden Negative, Dateien o.ä. zur Verfügung stellen. PARTNER steht dafür ein, daß Rechte Dritter dieser Verwertung nicht entgegenstehen. Die Rechtseinräumung ist durch das durch RAMMSTEIN PARTNER eingeräumte Recht zur Nutzung der Fotografien im Umfang des Vertrages abgegolten.

Und damit alles seine Ordnung hat:

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtstand ist

Berlin.

So, wie es aussieht, wollen sich alle Hamburger Fotografen an dem Boykott beteiligen. Ich habe gerade leider keine Zeit, die rechtlichen Aspekte des Vertrages zu diskutieren, bei Peter (s. o.) ist die Diskussion dazu auch bereits in Gang.

jfdghjhthit45



Freelens: Britney ohne Medienpräsenz

26 07 2009

Britney Spears tourt durch Deutschland – und das durch die Verträge quasi ohne Berichterstattung. Freelens über Fotoverträge, neue Negativ-Beispiele: Beastie Boys,

My Chemical Romance, die andere

n genannten sind den geneigten Lesern schon aus diesem Blog bekannt.

(…)
Spears hinterlässt auf ihrer Tour eine regelrechte Spur der Verwüstung. Denn bereits in Stockholm haben die führenden Tageszeitungen, Dagens Nyheter, Svenska Dagbladet, Expressen und Aftonbladet boykottierten das Konzert. Auch hier wollte Spears die Verwendung der Bilder 30 Tage nach dem Konzert untersagen. Roger Turesson, der Fotochef von Dagens Nyheter bringt das Motiv für die Verweigerung auf den Punkt: „Im nächsten Schritt fordern sie von den Feuilletonisten nichts Kritisches mehr zu schreiben.“
(…)

jfdghjhthit45



Fotovertrag Leonard Cohen

15 10 2008

Und mal wieder ein Kandidat für den Online-Pranger – Herr Cohen… aus dem Vertrag, der gesunden Menschenverstand seitens der Fotografen wohl erstmal ausschließt:

Erstmal nur ein Song – zum Rest braucht man an sich nichts sagen..

All Photographs shall be taken only during Artist’s performance of the first one (1) song of Artist’s initial set and without a flash or lighting device of any kind. The undersigned shall not seek access to or otherwise enter any “backstage” areas or other areas which are off limits to general ticket holders. The undersigned expressly agrees not to photograph any other

images from any location at the venue or in close proximity of the venue. The undersigned (or his/her employer) shall be responsible for all costs related to the foregoing.

Dann natürlich die ausschließliche und einmalige Nutzung der Bilder, Management erhält das Recht alle Bilder beliebig für nichtkommerzielle Promotion zu nutzen (wenigstens nur nichtkommerziell).

Die Klausel find ich auch schön:

Should the undersigned fail to fully comply with this Authorization, Artist’s or UHTC’s representatives shall be permitted to confiscate and/or destroy his/her film and eject him/her from the venue, in addition to any other remedy of UHTC, Artist and/or any of the Subjects. The undersigned and the Publication jointly and severally shall indemnify and hold UHTC, and the Subjects harmless from and against any and all claims, losses, injury, damage and expenses incurred by any or all of them arising out of this Authorization and/or the undersigned’s attendance at the concert/venue. The undersigned and the Publication hereby release UHTC, Artist and the Subjects, and their affiliates and representatives from and against any and all liability arising out of this authorization and/or the undersigned’s attendance at the concert/venue.

Und Rechtsstand in Kalifornien… Dann leider keinen Cohen.




Update: Neuer Coldplay-Vertrag

11 09 2008

Ich fühle mich gerade wie ein kleiner Revoluzzer – nach dem

nicht akzeptablen Vertrag vom Dienstag hatte ich nochmal erfolglos versucht, über den Veranstalter beim Management einen anderen Vertrag zu bekommen. Gleichzeitig hatte ich eine Anfrage an die Hamburger Tageszeitungen, Agenturen, die üblichen Fotografen und NDR 2 sowie N-JOY geschickt und wollte wissen, ob sie bei einem etwaigen Boykott der Berichterstattung teilnehmen würden. Eigentlich alle waren erfreulicherweise dabei. Soeben flatterte dann überraschend ein neuer, absolut vertretbarer Vertrag ins Postfach, das verschönt den Tag. Und ich kann sagen, dass ich etwas für die Pressefreiheit in Deutschland getan habe – einig sind wir stark! Forza!




Du sollst kein Bildnis von deinem Williams machen…

5 07 2006

Mitunder sind die Foto-Vereinbarungen bei Konzerten insbesondere bei Bands mit amerikanischem Management sehr krass – in dem Vertrag für das kommende Robbie-Williams-Konzert steht u. a. folgende Klausel:

2. Sie übertragen uns hiermit zu Alleineigentum mit umfassender Rechtegewährleistung sämtliche Verwertungsrechte aus Urheber-, Leistungsschutz- und vergleichbaren Rechten und deren Verlängerung bzw. Erneuerung, weltweit, die Ihnen an den Fotos zustehen (einschließlich der Übertragung zukünftiger Rechte), und Sie verpflichten sich, uns die Negative der Fotos umgehend nach Vorlage der Fotos bei der(n) Zeitschrift(en) zu übergeben.

3. Sie versichern und stehen dafür ein, daß die Fotos (alle oder einzeln) weder direkt noch indirekt Gegenstand einer Veröffentlichung in irgendeiner anderen Zeitschriften-Ausgabe als der oben erwähnten sein werden, unabhängig davon, ob es sich um die gleiche Zeitschrift (einschließlich verbundener Zeitschriften desselben Verlages) oder um eine Dritte handelt (d.h. es werden keine Presseagenturrechte eingeräumt).

5. Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dieser Vereinbarung uneingeschränkt an Dritte zu übertragen, abzutreten, zu verpfänden, Sublizenzen zu erteilen oder in anderer Weise hierüber zu verfügen, ohne daß es einer Mitteilung an Sie bedarf.

und dann:

6. Für diese Vereinbarung gilt das Recht von England und Wales, ausschließlicher Gerichtsstand ist London.

Ist jemand aus dem Leserkreis juristisch so bewandert, dass er mir sagen kann, ob so ein Vertrag in Deutschland überhaupt rechtsgültig ist? Oder kennt wer ’nen kundien Medienjuristen? Ich hätte diesbezüglich und auch wegen einiger anderer Fragen Klärungsbedarf….